Schweiz Stand 04.03.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Fotografie

Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Leistungen im Bereich Fotografie zwischen dem Fotografen und seinen Kunden, B2B und B2C, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart.

1. Anbieter Vertragspartner

Fotograf Auftragnehmer:

Philippe Müller Photographie

Eschenstrasse 6, 9105 Wald - Schönengrund, Schweiz

UID: CHE 258 340 537

Kunde Auftraggeber:

natürliche oder juristische Persongemäss Vertrag oder Offerte

2. Geltungsbereich Rangfolge Schriftlichkeit

  1. Diese AGB gelten für alle Leistungen des Fotografen, insbesondere Business Brandshootings, Mitarbeitenden Portraits, Team und Employer Branding, Reportagen im Betrieb, auf der Baustelle oder in der Produktion, Drohnenleistungen, Content Abos, Retainer sowie vereinzelt Events.
  2. Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder in der Offerte gehen diesen AGB vor.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt in der Regel durch schriftliche Annahme einer Offerte und oder durch separaten Vertrag zustande.
  2. Erstgespräche können über die Webseite gebucht werden und sind kostenlos. Beratung und Konzeption sind, sofern vereinbart, Bestandteil der Leistung gemäss Offerte oder Vertrag.

4. Leistungen Stil Mitwirkung des Kunden

  1. Umfang, Ort, Datum, Lieferumfang, Nutzungsrechte, Region und Zweck der Nutzung, zum Beispiel Website, Social Media, Print oder Anzeigen, ergeben sich aus Offerte oder Vertrag.
  2. Der Fotografhat künstlerischen Gestaltungsspielraum. Stil, Look, Bildsprache und Auswahlliegen, innerhalb der Vereinbarung, im Ermessen des Fotografen und stellen keinen Mangel dar.
  3. Der Kundestellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner sowie Freigaben rechtzeitig vorliegen. Verzögerungen daraus gehen zulasten des Kunden.

5. Termine Verschiebung kurzfristige Änderungen

  1. Termine gelten als reserviert, sobald die Anzahlung gemäss Ziffer 8 eingegangen ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Verschiebung durch den Kunden: Eine Verschiebung ist grundsätzlich möglich. Die Anzahlung wird auf den neuen Termin angerechnet, siehe Ziffer 8.
  3. Als kurzfristig gilt eine Verschiebung oder Absage unter 48 Stunden vor Termin. Bei Verschulden des Kunden trägt der Kunde insbesondere Anfahrtskosten sowie bereits angefallene Aufwände und Fremdkosten.

6. Höhere Gewalt Ausfall des Fotografen

  1. Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs, zum Beispiel Unfall, Krankheit, behördliche Anordnungen, extreme Wetterlage, Streik, Strom oder Netzausfall, kann der Termin verschoben werden.
  2. Der Fotografbietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Preise Inklusivleistungen Zusatzleistungen

  1. Preise gelten gemäss Offerte oder Vertrag, in der Regel als Pauschalen.
  2. Inklusiv, sofern nicht anders vereinbart:
  3. Anfahrt bis 30 Minuten pro Strecke, das heisst Hinweg bis 30 Minuten und Rückweg bis 30 Minuten.
  4. Grundbearbeitung und Grundretusche ohne grosse Anpassungen, keine Modell Retusche.
  5. Nutzungsrechte gemäss Vertrag.

Zusatzleistungen werden separat verrechnet, insbesondere:

  1. Zusätzliche Bilder.
  2. Expresszuschlag.
  3. Zusätzliche Retusche und aufwendige Bildanpassungen.
  4. Reisezeit über 30 Minuten pro Strecke.
  5. Parkgebühren und Spesen.

8. Anzahlung Stornierung Verschiebung Verfall

8.1. Anzahlung

  1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30 Prozent des vereinbarten Honorarsfällig.
  2. Die Anzahlung wird bei Durchführung vollumfänglich an den Endpreis angerechnet.

8.2. Stornierungdurch den Kunden

  1. Storniert der Kunde den Auftrag, ist der Fotografberechtigt, die Anzahlung vollumfänglich einzubehalten.
  2. Dies gilt unabhängig vom Grund der Stornierung.
  3. Die Einbehaltung dient als pauschale Entschädigung für Terminblockierung, Vorbereitung, administrative Aufwände und potenziellen Verdienstausfall. Weitergehende nachweisbare Schäden und Fremdkosten bleiben vorbehalten, soweit zulässig.
  4. Bei erneuter Beauftragung kann die Anzahlung nach Ermessen des Fotografen angerechnet werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

8.3.Verschiebung und Verfall

  1. Bei kundenseitiger Verschiebung bleibt die Anzahlungbestehen und wird auf den neuen Termin angerechnet, ausdrücklich auch dann, wenn zunächst nur ein provisorischer Ersatztermin besprochen wurde.
  2. Erfolgt innerhalb von 24 Monaten ab Zahlungseingang keine Durchführung des Shootings, verfällt die Anzahlung ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Verrechnungbesteht nicht.
  3. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Bestätigung des Fotografen möglich.

9. Zahlungsbedingungen Verzug Mahnung

  1. Die Restzahlung ist 10 Tage nach dem Shooting ohne Abzug fällig. Rechnung mit QR Code.
  2. Bei Zahlungsverzug kann der Fotograf einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr verlangen.
  3. Mahngebühren,Pauschalen:
    • Erste Mahnung: CHF 20.
    • Zweite Mahnung: CHF 30.
    • Dritte Mahnung: CHF 40.
  4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Forderungen können nach Eintritt des Verzugs rechtlich geltend gemacht werden, zum Beispiel Betreibung. Gesetzliche Kosten gehen zulasten des Kunden.

10. Lieferung Galerie Download Abnahme Korrekturen

  1. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart.
  2. Lieferung über Online Galerie und Download, eigener Server, zum Beispiel via Captro, oder gemäss Vereinbarung.
  3. Die Online Galerie oder der Download Link ist 30 Tage aktiv. Eine Weitergabe von Link oder Passwort ist nicht erlaubt. Für Folgen unbefugter Weitergabe haftet der Kunde.
  4. Abnahmefrist: Mängel sind innert 10 Tagen ab Lieferung schriftlich zu melden. Danach gilt die Lieferung als genehmigt.
  5. Korrekturen: Eine Korrekturschleife für kleinere Anpassungen, zum Beispiel Helligkeit, Farbeoder leichter Zuschnitt, ist inklusive. Weitere oder aufwendige Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet.

11. Wiederbereitstellung nach Ablauf

  1. Benötigt der Kunde nach Ablauf der Galerie oder Downloadfrist erneut Zugriff oder erneute Bereitstellung, erfolgt dies gegen Gebühr nach Aufwand, mindestens CHF 50.

12. Reisezeit Spesen Übernachtung

  1. Reisezeit über 30 Minuten pro Strecke wird nach effektiver Reisezeit verrechnet: CHF 150 pro Stunde.
  2. Parkgebühren und Spesen werden nach effektivem Aufwand weiterverrechnet.
  3. Erforderliche Übernachtungskosten gehen zulasten des Auftraggebers, gemäss Offerte und Beleg.

13. Drohne Betrieb und Einschränkungen

  1. Drohnenflüge erfolgen ausschliesslich bei zulässigen Bedingungen und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, inklusive Luftraumregelungen, Wetter, Sichtverhältnisse sowie allfälliger Bewilligungen.
  2. Der Fotograf entscheidet aus Sicherheits und Rechtsgründen abschliessend, ob ein Drohnenflug durchgeführt werden kann.
  3. Kann ein Drohnenflug aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, entsteht daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Eine Anpassung der Leistung erfolgt gemäss Offerte oder Vertrag, sofern vereinbart.

14. Urheberrechte Nutzungsrechte Bearbeitung Weitergabe

  1. Alle Urheberrechte an den erstellten Fotografien verbleiben beim Fotografen.
  2. Der Kunde erhält ausschliesslich die im Vertrag oder in der Offerte schriftlich eingeräumten Nutzungsrechte, Zweck, Dauer, Region, Kanäle und gegebenenfalls Anzeigen oder Print.
  3. 3.         Weitergabe an Dritte, zum Beispiel Agenturen, Druckereien, Partner oder Plattformbetreiber, ist nicht erlaubt, ausser es wurde schriftlich vereinbart.
  4. 4.         Bearbeitung oder Veränderung der Bilder durch den Kunden ist nicht erlaubt, insbesondere Filter, Farblooks, Retuschen, KI Modifikationen, Composings oder starke Zuschnitte, ausser es wurde schriftlich vereinbart.
  5. 5.         Für jedeNutzung ausserhalb der eingeräumten Rechte ist vorab eine schriftlicheLizenzvereinbarung erforderlich.

15. Namens und Urhebernennung

  1. Bei Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu nennen.
  2. Web: Nennung im Impressum und oder als klar ersichtlicher Bildnachweis oder Mediennachweis.
  3. SocialMedia, zum Beispiel LinkedIn: Nennung im Post oder in der Caption und oder als Tag.
  4. Print: Nennung im Bildnachweis, soweit praktikabel und dem Verwendungszweck angemessen.
  5. Ausnahme: Bei rein interner Nutzung entfällt die Nennungspflicht.

16. Referenznutzung Einwilligungen abgebildeter Personen

  1. Bei Firmenshootings wird die Nutzung von Bildern mit erkennbaren Personen über ein Einwilligungsformular je fotografierte Person geregelt. Auswahl: Ja, Nein, Nur interne Zwecke.
  2. Der Fotografverwendet Bilder mit erkennbaren Personen zu Referenzzwecken nur im Rahmen der erteilten Einwilligung.
  3. Der Kunde unterstützt die Organisation am Shootingtag, damit Einwilligungen effizient eingeholt werden können.

17. Vertrauliche Inhalte Nummern Kennzeichen Freigaben

  1. Der Kunde sorgt dafür, dass keine vertraulichen Dokumente, Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, Pläne oder Kennzeichnungen ungewollt sichtbar sind und erteilt erforderliche Freigaben.
  2. Falls vereinbart oder erforderlich, können Nummern, Kennzeichen oder Details unkenntlich gemacht werden. Umfang und Aufwand richten sich nach Offerte oder Vertrag. Zusatzaufwand möglich.

18. Prints Drittleistungen externer Lieferant

  1. Prints werden, sofern angeboten, über einen externen Lieferanten in der Schweiz produziert.
  2. Für Produktionsqualität, Lieferfristen und allfällige Mängel haftet primär der Lieferant im Rahmen seiner Bedingungen.
  3. Versand und Lieferkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Reklamationen laufen grundsätzlich über den Fotografen. Der Kunde kann zusätzlich direkt beim Lieferanten anfragen.

19. Archivierung und Datenhaltung

  1. Finaldaten, JPG und WebP, werden 12 Monate ab Lieferung archiviert.
  2. RAW Daten werden intern mindestens 24 Monate gespeichert. Eine Herausgabe von RAW Dateien erfolgt nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

20. Haftung

  1. Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung insgesamt auf das vereinbarte Honorarbegrenzt.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden und nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

21. Datenschutz

  1. Der Fotograf bearbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragserfüllung. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite geregelt.

22. Anwendbares Recht Gerichtsstand

  1. Es gilt Schweizer Recht.
  2. Gerichtsstandist, soweit gesetzlich zulässig, Wald Schönengrund, Gemeinde Neckertal, Kanton St. Gallen. Bei zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen bleibt der gesetzliche Gerichtsstand vorbehalten.

23. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.